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Irys Ehmann
Unabhängige Finanzberatung
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Geplante Abgeltungssteuer ab 2009 –
wer bereits in 2007 (!) handelt behält die derzeitigen Steuervorteile

Die Besteuerung von Anlagevermögen wird grundlegend geändert.

Die am 22.5.07 beschlossene neue Abgeltungssteuer (Zinssteuer) gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und soll ab 1. Januar 2009 gelten. Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bis dahin geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.

Wichtig: Nur Wertpapiere, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, bleiben voraussichtlich nach 12 Monaten steuerfrei. Der Termin um die Erträge steuerfrei zu erhalten kann jedoch auch noch auf den 21.12.2007 (!) vorverlegt werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten!

 

Gestaltungsempfehlungen wie Sie Ihre Vermögensanlagen langfristig nachhaltig steuergünstig anlegen: