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Irys Ehmann
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Anlage mit Versicherungsmantel

Mit einem Versicherungsmantel als Vermögensgestaltungsinstrument wird die Anlage in einer aktiven Vermögensverwaltung nach Wahl eingebracht. Dieser Gestaltungsmantel verbindet den Schutz vor der Abgeltungssteuer mit Steuervorteilen bei der Vermögensnachfolge (Erbschafts- und Schenkungssteuer). Damit bleiben die Erträge innerhalb der Versicherung steuerfrei. Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer frühesten Auszahlung ab 60 müssen bei der Auszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, alternativ lassen sich die die Auszahlungen in Renten überführen, bei denen beispielsweise mit 65 der steuerpflichtige Anteil der regelmäßigen Auszahlung (Ertragsanteil) nur 18 Prozent sind (mit Alter 60 sind es 22 Prozent).


Bei der Vermögensnachfolge können in 2007 und vielleicht noch in 2008 die alten Regeln der Vermögensübertragung genutzt werden und damit langfristig konserviert werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 31.01.2007, dass die Bewertung des Zeitwertes neu geregelt werden müssen. Das betrifft die Bereiche Betriebsvermögen, unbebaute und bebaute Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Aktuell laufen die Verhandlungen. Entscheidungen stehen für das letzte Quartal 2007 an.
 
Bis zum Zeitpunkt der Neuregelung können die ‚Alt’-Bewertungen noch genutzt werden. Besonders interessant ist hier, auch Barvermögen in der Bewertung noch deutlich zu reduzieren. Eine einfache und wirksame Möglichkeit ist Guthaben aus Vermögensanlagen in einen Versicherungsmantel zu übertragen. Der in einer Versicherungspolice übertragene Vermögenswert wird mit 2/3 der einbezahlten Beiträge im Schenkungs- oder Erbschaftsfall angesetzt. Das bedeutet auf heute bezogen, bei der Übertragung eines Wertes von beispielsweise EUR 250.000 vom Großvater auf den Enkel einen Unterschiedsbetrag von EUR 18.452 (Quelle: Fokus-Money 7/2007). Die Bewertung mit 2/3 der einbezahlten Beiträge bleibt auch für die Zukunft erhalten. Fällt die Erbschaft beispielsweise erst in 30 Jahren an, dann ist bei einer Vermögensanlage der dann aufgelaufene Betrag zu versteuern. Bei einer Anlage von EUR 250.000 und einer Wertentwicklung von durchschnittlich 7 % p.a. ist dies ein anzusetzender Vermögenswert von ca. EUR 2.000.000 (nach heutigem Steuersatz beträgt die Erbschaftssteuer für den Enkel ca. EUR 292.320). Mit der Vermögensübertragung über einen Versicherungsmantel bleibt der Vermögenswert bei EUR 167.000 stehen (Erbschaftssteuer darauf nach heutigem Stand EUR 3.416). Sie entscheiden heute die Vermögensgestaltung, die deutliche Unterschiede im Ergebnis mit sich bringt. Je nach Wahl des Versicherungsmantels können weitere Vorteile genutzt werden.

Wieweit Versicherungsmäntel für Sie im Rahmen der Vermögensgestaltung interessant sind und welche Auswahl für Sie Sinn macht – dies sollte individuell und vertraulich besprochen werden in Zusammenarbeit mit den Spezialisten aus unabhängiger Vermögensverwaltung, Steuern und Recht.

Sie erreichen uns unter oder Tel. +49(0)711.633643. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.